BQ Immobilien e.K. | Felix Boquoi | Osterholdweg 6, 58644 Iserlohn
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung der BQ Immobilien e.K., die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, der BQ Immobilien e.K. die mit ihm vereinbarte Courtage zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Angaben, Unterlagen, Pläne etc. ohne Gewähr sind und ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden, basieren. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben übernehmen wir daher nicht.
Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die BQ Immobilien e.K. zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen befugt ist, die notwendigen personenbezogenen Daten des Auftraggebers nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen zu verarbeiten.
Der Maklervertrag mit uns kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis des Objekt-Exposees und seiner Bedingungen zustande. Die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ist im Falle des Erfolges verdient, mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig und zu diesem Zeitpunkt vom Käufer an die BQ Immobilien e.K. zu zahlen.
Der Auftraggeber wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der BQ Immobilien e.K. rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch deren Tätigkeit veranlasst wurde.
Die BQ Immobilien e.K. ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden.
Ein Provisionsanspruch der BQ Immobilien e.K. besteht auch bei Folgegeschäften, die innerhalb eines zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs seit dem Ursprungsvertrag abgeschlossen werden. Ein Folgegeschäft liegt dabei vor, wenn eine Erweiterung oder Veränderung der abgeschlossenen Vertragsgelegenheit eintritt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Stand: Juni 2025